Leistungen

Was leistet die Selbsthilfe Mantel?

Die Unterstützungseinrichtung hat sich seit Gründung
dem Ziel verschrieben, im Sterbefall
unbürokratische und schnelle Hilfe
aus den Mitteln aller Mitglieder
für die Hinterbliebenen zu leisten:

Das aktuelle Sterbegeld,
welches nach der Satzung sofort fällig ist,
beträgt ab 19.02.2018
1.525,00 €.

Der Sterbebeitrag hierfür,
welcher nur bei einem Todesfall
in bar oder per Bankeinzug
einkassiert wird beträgt
ab 17.09.2023
1,50 € je Sterbefall.