Was leistet die Selbsthilfe Mantel?
Die Unterstützungseinrichtung hat sich seit Gründung
dem Ziel verschrieben, im Sterbefall
unbürokratische und schnelle Hilfe
aus den Mitteln aller Mitglieder
für die Hinterbliebenen zu leisten:
Das aktuelle Sterbegeld,
welches nach der Satzung sofort fällig ist,
beträgt ab 19.02.2018
1.525,00 €.
Der Sterbebeitrag hierfür,
welcher nur bei einem Todesfall
in bar oder per Bankeinzug
einkassiert wird beträgt
ab 01.03.2013
1,20 € je Sterbefall.