Mitglieder des Vereines können alle erwachsenen Personen im Gemeindegebiet von 92708 Mantel/Oberpfalz bis zum vollendeten 34. Lebensjahr werden (35. Geb.), unter Umständen auch bis zum vollendeten 39. Lebensjahr (40. Geb.).
Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt.
Grundlage der Aufnahme ist eine schriftliche Aufnahmeerklärung nach Maßgabe der Satzung. (Diese bitte herunterladen, ausdrucken und bei einem Vorstandsmit-glied abgeben.)
Der Aufnahmebeitrag in der Höhe eines Sterbebeitrages von zur Zeit 1,20 € ist sofort zu entrichten. Nach dieser Zahlung ist das neue Mitglied voll abgesichert. Eine Ausnahme hiervon gibt es nur für die Mitglieder die zwischen dem 35. und 39. Lebensjahr aufgenommen wurden. Nur diese haben während einer 5-jährigen Karenzzeit ein wesentlich vermindertes Sterbegeld.
Tipp für auswärtige Mitglieder:
Der Vorstand hat beschlossen, dass in Abweichung obiger Regelung ein auswärtiges Mitglied seinen Lebenspartner ebenfalls aufnehmen lassen kann. Hierdurch soll auch diesen Familien eine gegenseitige Absicherung durch die Selbsthilfe möglich sein. Die Altersregel gilt jedoch wie oben.